TCS Reisen AG – Allgemeine Geschäftsbedingungen – 2024
1. Geltungsbereich
Besten Dank für das Vertrauen und Interesse, das Sie uns entgegenbringen. Wir empfehlen Ihnen, die vorliegenden «Allgemeine Geschäfts -und Reisebedingungen» sorgfältig zu lesen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen der TCS Reisen AG und ihren Kundinnen und Kunden.
1.1 Reisen, die von der TCS Reisen AG selbst organisiert und durchgeführt werden
Die TCS Reisen AG bietet hauptsächlich selbst organisierte und durchgeführte Reisen an. In diesen Fällen wird die TCS Reisen selbst Partei des Reisevertrags und steht vollumfänglich für dessen ordnungsgemässe Erfüllung nach Massgabe dieser AGB ein.
1.2 Leistungen Dritter, die von der TCS Reisen AG lediglich vermittelt werden
Ausserdem können Sie bei der TCS Reisen AG von Dritten organisierte und durchgeführte Reisen und einzelne Leistungen buchen, die nicht in Pauschalarrangements enthalten sind (Transport, Unterkünfte, Veranstaltungs-tickets). In diesen Fällen handelt die TCS Reisen AG lediglich als Vermittler bzw. Buchungsagentur. Für solche Verträge gelten die AGB des jeweiligen Dritten, es sei denn, dass in der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung/Rechnung ausdrücklich auf die Anwendung der AGB der TCS Reisen AG hingewiesen wird. Auch dann ist die TCS Reisen AG nicht Partei des Reisevertrags.
In keinem Fall haftet die TCS Reisen AG für die ordnungsgemässe Erfüllung solcher Verträge durch den Dritten.
2. Anmeldung & Vertrag
2.1 Vertragsabschluss
Ihre schriftliche, telefonische oder elektronische Buchung ist verbindlich. Ihr Vertrag kommt erst mit der uneingeschränkten schriftlichen Bestätigung durch die TCS Reisen AG zustande.
Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und TCS Reisen bzw. dem Leistungsträger wirksam.
2.2 Buchung für mehrere Reiseteilnehmer
Mit der Buchung für weitere Reiseteilnehmer erklären Sie deren Zustimmung bzw. Ihre Bevollmächtigung. Sie haften uns gegenüber für den gesamten Reisepreis und die rechtlichen Verbindlichkeiten der von Ihnen angemeldeten Personen. Der von Ihnen abgeschlossene Vertrag und diese AGB gelten für alle von Ihnen angemeldeten Reiseteilnehmer (einschliesslicher der «Ersatzreisenden» gemäss Ziff. 5.5).
2.3 Angabe der Namen
Bei der Buchung sind Sie verpflichtet, die Namen der angemeldeten Personen in Übereinstimmung mit deren Ausweispapieren (z. B. Pass) anzugeben. Die Kosten für fehlerhafte Anmeldungen gehen zu Ihren Lasten (Umbuchung von Flugtickets, Ungültigkeit beschaffter Visa usw.).
3. Leistungen
3.1 Leistungsumfang
3.1.1 Die Leistungen sind auf der Internetseite oder in der Broschüre oder Preisliste des Veranstalters abschliessend umschrieben. Sonderwünsche und Nebenabreden müssen schriftlich und uneingeschränkt bestätigt werden, anderenfalls werden sie nicht Vertragsbestandteil.
3.1.2 Buchungsagenturen sind nicht befugt, Ihnen Leistungen zu garantieren, die nicht aus der Beschreibung auf der Internetseite bzw. in Broschüren oder von anderen Dokumenten des Veranstalters bzw. Leistungserbringers hervorgehen.
3.1.3 Stellt Ihnen eine Buchungsagentur Dokumente zur Verfügung, die nicht vom Veranstalter herausgegeben wurden, beispielsweise Prospekte ihrer eigenen Hotels usw., so ergeben sich aus diesen Informationen keinerlei Verpflichtungen für den Veranstalter. Dasselbe gilt für Informationen, die Sie direkt von den Dienstleistungserbringern erhalten, oder die Sie aus Internetseiten, Foren usw. entnehmen.
3.2 Leistungsbeginn
Sofern in der Reiseausschreibung nichts anderes angegeben ist, beginnen die Leistungen am Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen am Abfahrtsort des Reisecars oder bei Kreuzfahrten am Einschiffungshafen. Sie sind in jedem Fall selbst für Ihre rechtzeitige Ankunft am Abfahrtsort selbst verantwortlich.
4. Preise, Zahlungsmodalitäten und Reiseunterlagen
4.1 Preise
Massgebend sind die Preise zum Zeitpunkt der Buchung gemäss der Beschreibung im Internet, der Broschüre oder Preisliste. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sie sich die Preise pro Person in Schweizer Franken.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind gemäss Ziffer 6 möglich.
4.2 Kreditkartenzahlungen
Die Preise beziehen sich auf Bezahlung in Bargeld bzw. per Überweisung. Für die Kreditkartenzahlung stellen wir Ihnen eine Zusatzgebühr in Rechnung (1,20% bis 3%), die bei der Bezahlung mit der TCS Mastercard entfällt. Buchungsagenturen können Zuschläge nach eigenem Ermessen vorsehen.
4.3 Reisegutschein / Geschenkgutschein
Ein Reisegutschein von TCS Reisen SA ist einlösbar auf einer unserer organisierten Gruppenreisen. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, kein Ersatz bei Diebstahl oder Verlust. Gültigkeit 3 Jahren nach Ausstellungsdatum.
4.4 Bezahlung
– Anzahlung von 30% des Reisepreises bei Buchung
– Restbetrag 45 Tage vor Reisebeginn
4.5 Kurzfristige Buchungen
Falls Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Reisebeginn buchen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
4.6 Buchungsgebühren
Für von uns organisierte Reisen erheben wir zusätzlich zum Reisepreis folgende Gebühren.
TCS-Mitglieder: CHF 50 / Buchung
TCS-Nichtmitglieder: CHF 70 / Buchung
Für Leistungen, die wir bei Dritten buchen, gilt deren Preisliste.
5. Änderung oder Annullation der Reise
5.1 Allgemeines
Falls Sie Ihre Buchung ändern oder die Reise annullieren möchten, müssen Sie dies uns bzw. Ihrer Buchungsagentur persönlich oder per eingeschriebenen Brief mitteilen und dabei die bereits erhaltenen Reiseunterlagen zurückgeben.
5.2 Bearbeitungsgebühren
5.2.1 Bei einer Buchungsänderung oder Reiseannullierung fällt für TCS-Mitglieder eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 80 pro Person und für TCS-Nichtmitglieder in Höhe von CHF 100 pro Person an (siehe Ziffer 5.3).
5.2.2 Fallen bei der Buchungsänderung geringere Kosten an, werden ausschliesslich diese in Rechnung gestellt.
5.2.3 Falls Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben (Ziffer 5.4), entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungspolice, ob diese Bearbeitungsgebühren von der Versicherung erstattet werden.
5.3 Annullierungskosten
5.3.1 Im Falle einer Änderung, Umbuchung oder Annullierung vor Reiseantritt gelten zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2.1) und wenn in der Reisebeschreibung oder Reisebestätigung/Rechnung keine besonderen Annullierungsbestimmungen angegeben sind, die folgenden Annullierungskosten:
ab der Buchung und
bis 91 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises,
90 – 61 vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises,
60 – 31 vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises
5.3.2 Massgeblich für die Berechnung der Kosten ist der Eingang Ihrer Mitteilung. Mitteilungen nach 17:00 und an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen gelten als am darauffolgenden Werktag eingegangen.
5.4 Annullierungskostenversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung, namentlich des TCS ETI Schutzbriefs. Das Entgelt bleibt geschuldet, auch wenn Sie Ihre Reise annullieren.
5.5 Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, sofern dieser die Einreisebestimmungen des bzw. der betreffenden Länder erfüllt und die an der Durchführung der Reise beteiligten Unternehmen (Hotels, Luftfahrtgesellschaften usw.) diese Änderung ebenfalls akzeptieren. In diesem Fall stellen wir Ihnen Kosten, die bis zu 100 % des Reisepreises betragen können. in Rechnung (zuzüglich der Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 5.2.1). Der Ersatzreisende und Sie selbst sind solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises und der Umbuchungsgebühr verantwortlich.
6. Änderungen der Leistungen und der Preise
6.1 Vor Vertragsabschluss
Massgeblich sind die im Zeitpunkt der Buchung geltenden Preise. Sie können von den in der Broschüre oder im Programm aufgeführten Preisen abweichen.
6.2 Nach Vertragsabschluss
6.2.1 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss können erfolgen nach:
- einer Erhöhung der Transportkosten
- der Einführung oder Erhöhung staatlicher Steuern oder Abgaben (z. B. Flughafengebühren, MwSt. usw.)
- Wechselkursänderungen.
6.2.2 Preiserhöhungen werden bis spätestens drei Wochen vor Abreise mitgeteilt. Beläuft sich die Preiserhöhung auf mehr als 10 % (berechnet auf Grundlage des Gesamtreisepreises pro Person), stehen Ihnen die Rechte gemäss Ziffer 6.4 zu.
6.3 Änderung der Leistungen nach Ihrer Buchung und vor Abreise
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm und/oder die Leistungen im Falle von höherer Gewalt zu ändern, wenn beispielsweise ein wichtiger Leistungserbringer (Luftfahrtgesellschaft usw.) seine Leistungen nicht mehr erbringen kann, zu ändern. In diesen Fällen wird der Veranstalter sein Möglichstes tun, um Ihnen eine gleichwertige Alternative anzubieten und wir werden Sie schnellstmöglich darüber informieren. Allfällige Zusatzkosten gehen dann zu Ihren Lasten.
6.4 Welche Rechte haben Sie, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht oder das Programm geändert wird?
6.4.1 Geht die Änderung des Programms oder gewisser vereinbarter Leistungen mit einer erheblichen Anpassung eines wesentlichen Vertragsbestandteils einher oder beläuft sich die Preiserhöhung auf mehr als 10 % des Gesamtreisepreises pro Person, können Sie:
- die Vertragsänderung akzeptieren, oder
- den Vertrag innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich kündigen, und der bereits bezahlte Reisepreis wird Ihnen unverzüglich zurückerstattet, oder
- uns innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung darüber in Kenntnis setzen, dass Sie an einer der von uns angebotenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen möchten.
7. Annullierung der Reise durch den Veranstalter
7.1 Aus von Ihnen zu vertretenden Gründen
Der Veranstalter ist berechtigt, Ihre Reise zu annullieren, wenn Ihre Handlungen oder Unterlassungen dies rechtfertigen. Die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5.2 ff. sowie alle weiteren Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
7.2 Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
Ihre Reise kann bis spätestens drei Wochen vor Abreise abgesagt werden, falls die Anzahl angemeldeter Personen die in Ihrem Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl unterschreitet. Sie verfügen dann über die in Ziffer 6.4 aufgeführten Rechte (Rückerstattung der bezahlten Beträge oder Buchung einer anderen von uns angebotenen Reise). Sämtliche weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Möglicherweise bietet Ihnen der Veranstalter auch an, die Reise mit einer geringeren Teilnehmerzahl gegen einen Preiszuschlag durchzuführen, darauf haben Sie jedoch keinen Anspruch.
7.3 Höhere Gewalt, unvorhersehbare oder unüberwindbare Ereignisse
7.3.1 Wird die Reise durch unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse, Fälle von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördlichen Anordnungen oder Streiks erheblich beeinträchtigt oder gefährdet oder deren Durchführung unmöglich, so kann der Veranstalter die Reise annullieren. In diesem Fall erstatten wir den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Sämtliche weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.3.2 Bei der Entscheidung, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, bezieht sich der Veranstalter auf die Empfehlungen des Eidgenössische Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und prüft, ob für die Reise und/oder die Teilnehmenden eine konkrete Gefahr besteht. Im Falle eines konkreten Risikos kann der Veranstalter die Reise annullieren.
8. Programmänderungen, Leistungen, die während der Reise nicht erbracht werden
8.1 Die Veranstalter sind bestrebt, die Reise wie vereinbart durchzuführen. Dennoch können Leistungs- und Programmänderungen nicht ausgeschlossen werden. In diesen Fällen setzen sie alles daran, eine gleichwertige Ersatzlösung anzubieten. Sollten die Massnahmen zur Lösung des Problems für den Veranstalter mit übermässigen Kosten oder unverhältnismässigen finanziellen Aufwänden verbunden sein, ist er berechtigt, auf diese Massnahmen zu verzichten. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Kunden.
8.2 Erfolgen die Programm- und/oder Leistungsänderungen bzw. der Wegfall von Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, ist der Veranstalter berechtigt, auf diese Massnahmen zu verzichten. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Ihren Lasten.
8.3 Kommt es durch die Leistungs- und/oder Programmänderung zu einer Beeinträchtigung eines wichtigen Bestandteils der gebuchten Reise, wird Ihnen der Veranstalter die allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und dem Preis der erbrachten Reisen erstatten (siehe Ziffer 12).
9. Abbruch der Reise durch den Teilnehmer, nicht in Anspruch genommene Leistungen
9.1 Wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen müssen oder gewissen Leistungen nicht in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Preis des Reisearrangements oder der nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht erstattet werden.
9.2 In Notfällen (z.B. Krankheit oder Unfall des Anspruchsberechtigten, schwere Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen) wird Ihnen der Reiseleiter oder der örtliche Vertreter bei der Organisation Ihrer vorzeitigen Heimreise behilflich sein.
9.3 Allfällige daraus resultierende Kosten (Transport usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss einer Annullierungs- und Rückführungsversicherung wie beispielsweise den TCS ETI Schutzbrief.
10. Besondere Bestimmungen für E-Bike und Biker-Reisen
10.1 Mietbedingungen
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug stets pfleglich zu behandeln und es nur für Zwecke zu verwenden, für die es auch tatsächlich geeignet ist. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, Gesetze und Verkehrsregeln einzuhalten und den Anweisungen des Tourleiters Folge zu leisten. Bei Verstössen gegen die Mietbedingungen ist der Tourleiter berechtigt, das Fahrzeug einzuziehen und den Mieter von der Tour auszuschliessen. Ansprüche auf Rückerstattung des Reise- und Mietpreises oder Schadenersatzansprüche gegen TCS Reisen oder den Veranstalter entstehen nicht. Sollte das Fahrzeug während einer Tour einen Schaden erleiden, der vor Ort nicht ohne weiteres behoben werden kann, so entstehen dem Mieter daraus keine Ansprüche auf Rückerstattung des Reise- und Mietpreises, gleich ob der Mieter den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eingetreten ist.
Sollte ein gebuchtes oder beschädigtes Modell, aus welchen Gründen auch immer, nicht bereitgestellt werden können, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzmotorrad oder ein Motorrad der höheren Klasse ohne Mehrkosten zur Verfügung zu stellen.
Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Vermieter. Das jeweilige Ersatzmotorrad kann von einem anderen Hersteller mit abweichender Ausstattung sein. Der Fahrer/Mieter ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und der Mietbedingungen des
Vermieters verantwortlich.
10.2 Wetterbedingungen und Routenverlauf
Aufgrund von aktuellen Wetterbedingungen behält sich der Veranstalter vor, die Tourroute, Unterkünfte und andere Leistungen nach Notwendigkeit zu ändern. Der Veranstalter trägt für Tour beeinflussende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises und muss mögliche Mehrkosten für Zusatzübernachtungen selbst begleichen. Der Veranstalter versucht diese Kosten so gering wie möglich zu halten.
10.3 Haftungsverzichtserklärung
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
„Ich bin mir den Gefahren des Motorradfahrens/Ebike voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder TCS Reisen, der Veranstalter noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art Störungen infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass TCS Reisen und der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haften. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Staaten zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die eine Motorrad- oder e-Bike tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.“
11. Wenn Ihre Reise Anlass zu Beanstandungen gibt
11.1 Reklamationsfrist und Ersuchen um Hilfe
Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, eine Beschwerde an ihre Reiseleitung oder dem örtlichen Vertreter des Veranstalters zu richten, aus der der festgestellte Mangel oder der erlittene Schaden hervorgeht, und eine kostenlose Beseitigung des Mangels zu verlangen. Gibt es vor Ort weder eine Reiseleitung noch einen lokalen Vertreter des Veranstalters, müssen Sie den betreffenden Dienstleistungserbringer informieren und ihn bitten, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
11.2 Wird Ihnen keine Hilfe zuteil oder erweist sich diese als unzureichend, müssen Sie die geltend gemachten Mängel oder den erlittenen Schaden sowie die mangelnde Unterstützung durch die Reiseleitung bzw. den örtlichen Vertreter des Veranstalters oder durch den Leistungserbringer von ihnen schriftlich bestätigen lassen. Die Anerkennung allfälliger Schadenersatzansprüche steht diesen jedoch nicht zu.
11.3 Sollte es Ihnen wider Erwarten nicht möglich sein, die Reiseleitung bzw. den örtlichen Vertreter des Veranstalters oder den Leistungserbringer zu kontaktieren, oder wird von Letzteren keinerlei Abhilfe geleistet, können Sie sich auch direkt an uns wenden. Die hierfür erforderlichen Informationen finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.
11.4 Ersatzleistung
Wird Ihnen innert einer der Reise angemessenen Frist keine Hilfe geleistet, und handelt es sich um einen schwerwiegenden Mangel, sind sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter erstattet die dafür anfallenden Kosten im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistungen (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und unter Vorlage der Belege. Dies unter dem Vorbehalt, dass Sie den Mangel angezeigt und eine schriftliche Bestätigung verlangt haben (Ziffern 11.1 bis 11.3; Einzelheiten siehe Ziffer 12).
11.5 Wie machen Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend?
Falls Sie gegenüber Mängeln, Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche geltend machen möchten, müssen Sie Ihre schriftliche Reklamation innerhalb eines Monats nach Ende des vertraglich festgelegten Reiseendes an die TCS Reisen AG richten. Ihrer Reklamation müssen die Bestätigung der Reiseleitung bzw. des örtlichen Vertreters des Veranstalters oder des Dienstleistungserbringers sowie allfällige Nachweise beigelegt werden. Betrifft Ihre Reklamation die Leistungen eines Dritten, leiten wir sie an diesen Dritten weiter.
11.6 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Wenn Sie die Mängel, den Schaden etc. nicht gemäss den Ziffern 11.1 bis 11.5 anzeigen, verlieren und verwirken Sie alle Ihre Rechte, wie Hilfeleistung, persönliche Massnahmen, Ermässigung des Reisepreises, Vertragskündigung, Schadenersatz usw. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihre Ansprüche gegenüber uns nicht innerhalb eines Monats nach dem vertraglich festgelegten Reiseende geltend gemacht haben. Die Regelungen betreffend Gepäckdiebstahl bleiben vorbehalten (Ziffer 11.7).
11.7 Verlust oder Beschädigung gestohlener Gepäckstücke
Sämtliche abhanden gekommene oder beschädigte angemeldete Gepäckstücke müssen der betreffenden Fluggesellschaft umgehend vor Ort anhand eines Schadenprotokolls gemeldet werden (P.I.R.). Die Fluggesellschaften lehnen Schadenersatzansprüche bei fehlendem oder verspätetem Schadenprotokoll grundsätzlich ab.
Wurden Ihre Gepäckstücke beschädigt, müssen Sie den Schaden innerhalb von sieben Tagen nach deren Entgegennahme melden. Wurden sie Ihnen verspätet ausgehändigt, müssen Sie den Schaden innerhalb von 21 Tagen nach Bereitstellung der Gepäckstücke melden. Sie müssen die Fristen unbedingt einhalten, ansonsten verwirken Sie Ihre Rechte.
12. Haftung
12.1 Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter entschädigt Sie im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen für den Wert der vereinbarten Leistungen, die nicht oder schlecht erbracht wurden, für Ihre zusätzlichen Ausgaben, für den erlittenen Schaden usw., sofern die Reiseleitung bzw. der örtliche Vertreter des Veranstalters oder der Dienstleistungserbringer oder wir selbst nicht in der Lage sind, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.
Wenn Sie gezwungen sind, persönliche Massnahmen zu ergreifen (Ziffer 11.4), werden die Ihnen entstandenen zusätzlichen Ausgaben bis maximal der zweifachen Höhe des Reisepreises pro Person erstattet. Die Ziffern 8.1 ff. sowie die nachfolgenden Bestimmungen bleiben vorbehalten.
12.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
12.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Sehen internationale Abkommen, Gesetze, die auf diesen internationalen Abkommen beruhen oder nationale Gesetze Schadenersatzbeschränkungen oder -ausschlüsse für Schäden usw. vor, die aus der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrags resultieren, haftet der Veranstalter lediglich im Rahmen dieser Abkommen oder Gesetze.
Insbesondere im Transportbereich (Luftverkehr, Hochseeschifffahrt und Schienenverkehr) existieren internationale Abkommen, Gesetze, die auf diesen internationalen Abkommen beruhen, und nationale Gesetze, die Schadenersatzbeschränkungen und -ausschlüsse vorsehen.
12.2.2 Haftungsausschlüsse
Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung ab, wenn die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrags auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
- Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
- unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
- höhere Gewalt oder ein Ereignis, die der Reiseveranstalter, der Vermittler oder der Dienstleistungserbringer trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden können.
In diesem Fall ist jegliche Verpflichtung des Veranstalters zur Leistung von Schadenersatz, Erstattung immaterieller Schäden (Schäden durch Ärgernisse), Zahlung von Entschädigungen für persönlich ergriffene Massnahmen usw. ausgeschlossen.
12.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, die sich aus der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrags ergeben, haftet der Veranstalter nur im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der internationalen Abkommen, der auf diesen internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und der anwendbaren nationalen Gesetze.
12.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Die Haftung des Veranstalters für übrige Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die auf die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrags zurückzuführen sind, ist auf den zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt. Vorbehalten bleiben diese AGB sowie die internationalen Abkommen, die auf diesen internationalen Abkommen beruhenden Gesetze sowie die anwendbaren nationalen Gesetze, die geringere Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
12.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videomaterial, Mobiltelefone usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie selbst für eine sichere Aufbewahrung von Ausweisdokumenten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videomaterial, Mobiltelefonen usw. verantwortlich sind.
In den Hotels sind Wertgegenstände im Safe aufzubewahren. – Sie dürfen diese Gegenstände auf keinen Fall unbeaufsichtigt im Auto oder an einem sonstigen Ort liegen lassen.
Wir haften nicht bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder missbräuchlicher Nutzung von Wertgegenständen, Foto- und Videomaterial, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Mobiltelefonen usw.
12.3 Optionales Programm während der Reise
Neben dem vereinbarten Reiseprogramm besteht eventuell die Möglichkeit, sich während der Reise für vor Ort angebotene Veranstaltungen oder Ausflüge anzumelden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen oder Ausflüge gewisse Risiken bergen, und die Entscheidung über eine Teilnahme liegt alleine bei Ihnen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen organisiert (Leistungserbringung erfolgt durch Dritte). Die TCS Reisen AG ist folglich nicht Ihre Vertragspartnerin und übernimmt daher auch keinerlei Haftung. Es handelt sich auch dann um Leistungen Dritter, wenn Sie sie bei einem unserer Vertreter vor Ort buchen.
12.4 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung unterliegt den geltenden internationalen Abkommen und gesetzlichen Bestimmungen. Für übrige Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Fall auf den zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, sofern die internationalen Abkommen, die auf diesen internationalen Abkommen beruhenden Gesetze, die nationalen Gesetze oder diese AGB keine geringeren Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
13. Einreiseformalitäten, Gesundheitsvorschriften, Visa, Gepäckbestimmungen
13.1 Einreiseformalitäten
Die Einreiseformalitäten und Passvorschriften sind der Beschreibung der Reise zu entnehmen. Diese Informationen gelten für Bürgerinnen und Bürger der Schweiz und Liechtensteins. Staatsangehörige anderer Länder werden gebeten, ihre Nationalität bei der Buchung anzugeben, damit sie über die sie betreffenden Vorschriften informiert werden können.
Ihre Buchungsagentur geht grundsätzlich davon aus, dass in Ihrem Fall keine Besonderheiten wie doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit usw. vorliegen.
Sie haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der diesbezüglichen Angaben.
13.2 Schengen-Staaten
Angehörige von Schengen-Staaten, die von einem Schengen-Staat in einen anderen Schengen-Staat einreisen, unterliegen keinen systematischen Passkontrollen. Sie müssen dennoch in der Lage sein, ihre Ausweispapiere jederzeit vorzuzeigen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre erforderlichen Ausweispapiere stets bei sich tragen müssen.
13.3 Visa und Reisedokumente
Falls Ihre Reisedokumente ausgestellt oder verlängert werden müssen oder ein Visum oder eine besondere Einreiseformalität beantragt werden muss, wie beispielsweise Impfungen, müssen Sie selbst die entsprechenden Vorkehrungen hierfür treffen. Kann ein Reisedokument nicht eingeholt werden oder wird es zu spät ausgehändigt, und sind Sie dadurch gezwungen, von der Reise zurückzutreten oder diese zu ändern, so gelten die Annullierungsbestimmungen.
13.4 Einhaltung der Einreisevorschriften
Die Reisenden sind selbst für die Beachtung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Bitte überprüfen Sie vor der Abreise, ob Ihnen alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
13.5 Einreiseverweigerung
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Kosten für den Rücktransport bei einer Verweigerung der Einreise zu Ihren Lasten gehen. – Ebenso weisen wir Sie ausdrücklich auf die rechtlichen Folgen des illegalen Imports von Waren und anderen Artikeln hin.
14. Garantie
TCS Reisen AG ist dem Reisegarantiefonds TPA angeschlossen. TPA garantiert die Beträge, die Sie für die Buchung Ihrer Pauschalreise bezahlt haben. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite www.tpassociation.ch.
Diese Garantie gilt nicht für Leistungen Dritter, die wir nur vermitteln. Ob diese Dritten bei einem Garantiefonds angeschlossen sind, ist Ihren Reiseunterlagen bzw. den AGB oder sonstigen Dokumenten der leistungspflichtigen Dritten zu entnehmen.
15. Ombudsmann
15.1 Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinander-setzung können Sie sich an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche wenden. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Auseinandersetzung zwischen Ihnen und dem Veranstalter oder ihrer Buchungsagentur eine faire Einigung zu erzielen.
15.2 Adresse des Ombudsmanns
Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstr. 42, Postfach, 8038 Zürich
Tel. 044 485 45 35 / Fax 044 485 45 30
info@ombudsman-touristik.ch
www.ombudsman-touristik.ch
16. Datenschutz
16.1 Ihre Daten
Für die korrekte Ausstellung und Erfüllung Ihres Vertrags benötigen Ihre Buchungsagentur und wir selbst verschiedene Daten zu Ihrer Person und zu Ihren Begleitpersonen (Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.). Sowohl Ihre Buchungsagentur als auch wir selbst unterliegen dem Bundesgesetz über den Datenschutz, das uns zum Schutz Ihrer Daten verpflichtet. Ihre Daten werden in der Schweiz gespeichert, solange dies für die nachfolgend genannten Zwecke erforderlich ist. Wir verwenden Ihre Daten in erster Linie zur Erfüllung Ihres Vertrags. Wir behalten uns auch die Verwendung für Kundenzufriedenheitsumfragen und zu Marketingzwecken vor. In diesem Rahmen können wir Ihre Daten an den TCS, dessen Sektionen und Tochtergesellschaften weiterleiten. Der Verwendung zu Marketingzwecken können Sie jederzeit widersprechen, ohne Auswirkungen auf die Erfüllung Ihres Vertrags.
Sie haben Anspruch auf Information zu den von Ihnen gespeicherten Daten, die Änderung unrichtiger Daten und deren Löschung. Alle Ansprüche können Sie beim Datenschutzbeauftragten des TCS geltend machen: dataprotection (at) tcs.ch.
16.2 Übermittlung an Dienstleistungserbringer und Behörden
Wir übermitteln Ihre Daten an Dienstleistungserbringer, falls dies für die Erstellung und Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Diese befinden sich möglicherweise in den USA und anderen Ländern in denen der gesetzliche Datenschutz nicht zwingend den Schweizer Standards entspricht. In diesen Fällen stellen wir die Einhaltung des Schweizer Standards durch besondere Vertragsklauseln sicher, die den Empfehlungen des Eidg. Beauftragten für den Datenschutz entsprechen.
Auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften oder offiziellen Bestimmungen können sowohl wir als auch die Leistungserbringer verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen Daten an (ausländische) Behörden zu übermitteln. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information System (APIS) bzw. TSA Secure Flight Programm) sowie Vermieter von Ferienwohnungen und Hoteliers.
16.3 Durchsetzung unserer Rechte
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zu übermitteln, falls die Verteidigung unserer rechtmässigen Interessen dies rechtfertigt. Dasselbe gilt, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der TCS Reisen AG unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Genf, vorbehaltlich zwingender Gerichtsstände der schweizerischen Zivilprozessordnung, insbesondere des Gerichtsstands am Wohnsitz der Konsumenten (art. 32 CPC).
17.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.
17.3 Diese Bestimmungen über die Wahl des Rechts- und Gerichtsstands gelten vorbehaltlich der Bestimmungen anwendbarer internationaler Gesetze oder Abkommen, die nicht per Vertrag geändert werden können.
18. Gültigkeit
Gültigkeit ab 1. Januar 2024
TCS Reisen AG, chemin de Blandonnet 4, 1214 Vernier